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AGB's
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Das Auktionshaus stellt eine technische Plattform für die Vertragsabwicklung
zwischen Anbieter und Bieter zur Verfügung. Es tritt weder im Namen des Bieters noch des Anbieters auf. Vertragspartner
§1 Versteigerungsablauf Versteigerungsbeginn: Die Versteigerung beginnt mit der der Veröffentlichung
des Angebots der Ware, der Laufzeit und. ggf. der Angabe eines Mindestgebots. Vertragsschluss: Der Vertrag zwischen Anbieter und Bieter kommt durch
Zuschlag zustande. Der Zuschlag erfolgt ohne weiteres an denjenigen, der mit Ablauf der
Versteigerungslaufzeit das höchste Gebot abgegeben hat. Mit dem Zuschlag nimmt der Bieter das bedingte Angebot des Anbieters an und
Das Versteigerungsende kann auch durch Erklärung des Anbieters gegenüber Die sorgfältige Prüfung eines Gebots durch den Bieter sind daher dringend zu
empfehlen, da es sich insoweit um rechtlich bindende Erklärungen handelt. § 2 Kosten Mit Versteigerungsbeginn fallen Gebühren für die Inanspruchnahme der
Bereitstellungen des Auktionshauses an. Die Höhe der Gebühren können in der
Preisliste des Auktionshause unter http://www.bidome.net entnommen werden. §3 Bidome.net haftet in keinen Fall für den Verkäufer oder Käufer
entstandenen Schaden. Nur wer als Mitglied bei bidome.net registriert ist, kann als Käufer oder
Verkäufer (Auktionen, Fixpreis-Artikel, Kleinanzeigen) aktiv werden. Wenn Sie einen Artikel kaufen oder selber ein Produkt erfolgreich verkaufen
(erfolgreiche Auktion, verkaufter Fixpreis-Artikel), werden Ihre Daten dem
Verkäufer resp. dem Käufer weitergeleitet. Achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail- und Postadresse korrekt sind. Wenige
Minuten nach der Anmeldung werden Sie eine E-Mail mit den wichtigsten
Erklärungen und Ihrem Passwort erhalten. Durch den Abschluss einer Onlineauktion oder durch ein Gebot auf ein
Fixpreis-Angebot ensteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag, welcher für beide
Parteien rechtlich verbindlich ist. Setzt der Verkäufer einen Mindestpreis "kostenpflichtig" , so ist der Artikel
erst verkauft, wenn dieser erreicht oder überschritten worden ist. Somit ist der Käufer rechtlich dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen und
auch zu bezahlen. Wir werden den Käufer kontaktieren und ihn auffordern, seinen Verpflichtungen
nachzukommen. Bidome.net hat jedoch keine Möglichkeit den Käufer zum Kauf zu zwingen, da
bidome.net nur als Vermittler auftritt. Vertragspartner im rechtlichen Sinne
sind immer nur Käufer und Verkäufer der Auktion. Aus diesen Gründen müssten allfällige Schadenansprüche, wie beispielsweise
das Einreichen einer Klage gegen den Verkäufer durch den (die) Geschädigten
erfolgen. Sie sollten jedoch immer abwägen, ob der Aufwand und der Ärger sich im
Endeffekt für Sie lohnen. Sie sollten diese Vorgehensweise des Käufers unbedingt in seine Bewertung
einfliessen lassen. Wir überprüfen die Bewertungen regelmässig und schliessen
unzuverlässige User aus.
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